„Das Konzept der Mitversicherung wird so unterhöhlt.“
„Das Konzept der Mitversicherung wird so unterhöhlt.“
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zum Fall unseres Mandanten Unimicron Germany, dem nach einem Großbrand die Mitversicherer die fällige Restzahlung verweigern.
Ihre Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner
Dr. Mark Wilhelm gegenüber dem Versicherungsmonitor zum Fall unseres Mandanten Unimicron Germany, dem nach einem Großbrand die Mitversicherer die fällige Restzahlung verweigern.
[...] Das Ergebnis des Verfahrens sei für beide Seiten bindend, sagte Wilhelm. „Das Einschalten eines dritten Sachverständigen außerhalb des vertraglich vorgesehenen Verfahrens und ohne Kenntnis des Versicherungsnehmers ist sehr ungewöhnlich, rechtlich bindend ist ausschließlich das Ergebnis des gemeinsamen Sachverständigenverfahrens.“ Es nicht anzuerkennen entbehre jeder rechtlichen Grundlage.
Kritik kommt von Wilhelm auch an der Tatsache, dass die beiden Versicherer anders regulieren als der führende Versicherer Allianz. Bei Mitversicherungsmodellen einigten sich die Parteien darauf, dass der Versicherungsnehmer nur mit dem führenden Versicherer korrespondieren und verhandeln muss. „Entsprechend sieht der Versicherungsvertrag auch vor, dass eine gerichtliche deckungsrechtliche Auseinandersetzung allein zwischen dem Versicherungsnehmer und dem führenden Versicherer zu führen ist“, so Wilhelm weiter. Aber in diesem Fall könne der Versicherungsnehmer den führenden Versicherer nicht verklagen, weil der voll leistet. „Das Konzept der Mitversicherung wird so unterhöhlt.“
Der vollständige Bericht ist online abrufbar unter www.versicherungsmonitor.de (kostenpflichtiges Abo erforderlich).
Mehr Aktuelles
Mehr Aktuelles
Spontane Anzeigepflicht, Arglist und die D&O-Versicherung: Neue Rechtsprechung wirft Fragen auf
Spontane Anzeigepflicht, Arglist und die D&O-Versicherung: Neue Rechtsprechung wirft Fragen auf
Versicherungsnehmer müssen nur solche Gefahrumstände anzeigen, nach denen der Versicherer fragt. Diesen Grundsatz stellt das OLG Hamm für die D&O-Versicherung nun in Frage, wie Dr. Fabian Herdter erläutert.
Auflagen in der Cyberversicherung – die unterschätzte Gefahr
Auflagen in der Cyberversicherung – die unterschätzte Gefahr
Wenn der Cyberversicherer seinen Schutz mit Auflagen verbindet, kann das für Unternehmen Chance und Risiko zugleich sein. Worauf zu achten ist, beschreiben Dr. David Ulrich und Johannes Stanglmeier.
Verzinsung von Versicherungsleistungen – Potenziale und Fallstricke in der Praxis
Verzinsung von Versicherungsleistungen – Potenziale und Fallstricke in der Praxis
Umfangreiche Sachschäden reguliert der Versicherer oft erst nach Jahren. Stehen Versicherungsnehmern in diesem Fall Zinsen zu? Johannes Laiblin und Tobias Wessel geben darauf Antworten.
"Top-Kanzlei für Prozessführung": WirtschaftsWoche zeichnet WILHELM aus
"Top-Kanzlei für Prozessführung": WirtschaftsWoche zeichnet WILHELM aus
In ihrer aktuellen Ausgabe zeichnet die WirtschaftsWoche die führenden Kanzleien in der gerichtlichen Streitbeilegung aus. WILHELM ist erstmalig unter den genannten "Top-Kanzleien" und Dr. Fabian Herdter einer der führenden Anwälte.
Exportkreditgarantien: Lückenhafter Schutzschild für kritische Ausfuhrprojekte?
Exportkreditgarantien: Lückenhafter Schutzschild für kritische Ausfuhrprojekte?
In seinem Vortrag bei der Veranstaltung „Kreditrisiken 2024“ des GVNW erläuterte Dr. Fabian Herdter die Fallstricke der auch als Hermesdeckungen bekannten Exportkreditgarantien.
In anderen Umständen: Was bringt eine Umstandsmeldung in der D&O-Versicherung?
In anderen Umständen: Was bringt eine Umstandsmeldung in der D&O-Versicherung?
Die Meldung von Umständen ist ein wichtiges Instrument für Versicherungsnehmer und versicherte Manager in der D&O-Versicherung. Worauf dabei zu achten ist, erklärt Dr. Fabian Herdter.
Der fragwürdige Einwand der Kardinalpflichtverletzung in der D&O
Der fragwürdige Einwand der Kardinalpflichtverletzung in der D&O
Wenn der Versicherer dem Manager die Verletzung „elementarer Berufspflichten“ vorwirft, ist der Versicherungsschutz schnell verloren. In seinem Vortrag auf dem DGVH-Tage kritisierte Dr. Friedrich Isenbart diese Praxis in einem Vortrag.
Zwischen Ressort- und Gesamtverantwortung: Welcher Vorstand haftet wann?
Zwischen Ressort- und Gesamtverantwortung: Welcher Vorstand haftet wann?
Grundsätzlich tragen alle Mitglieder des Vorstands Verantwortung für das Unternehmen. Doch lässt sich durch eine Ressortverteilung die Haftung minimieren? Dr. Mark Wilhelm zeigt Möglichkeiten und Grenzen eines solchen Vorhabens auf.
Cyberversicherung: Stolperfallen in der Schadenregulierung
Cyberversicherung: Stolperfallen in der Schadenregulierung
Nach Cyberangriffen kommt es häufig zu Diskussionen über den Versicherungsschutz. Mit Einwänden versuchen Cyberversicherer ihre Leistungspflicht zu begrenzen. Dr. David Ulrich wirft einen Blick auf häufige Streitpunkte.