„Davor kann ich nur warnen“
„Davor kann ich nur warnen“
Im Gespräch mit der WELT am Sonntag erläutert Dr. Mark Wilhelm Dos und Don'ts in der Regulierung von Flutschäden – und warnt vor der Annahme schneller Pauschalvergleiche.
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„Mark Wilhelm verfolgt die Debatte interessiert, aber weitgehend emotionslos. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt weiß, dass mit dem Abschluss einer Police längst nicht alle Probleme aus der Welt sind. Er hat zahlreiche Mandanten aus dem Ahrtal vertreten, manche Prozesse laufen noch. 'Die Versicherer haben sich sehr unterschiedlich verhalten', sagt er.
Während manche sich ernsthaft bemüht hätten, Schäden möglichst schnell zu erfassen und zu regulieren, hätten andere Mitarbeiter in das Katastrophengebiet geschickt, die die Betroffenen zum Verzicht auf alle Ansprüche gegen eine pauschale Zahlung drängen sollten. 'Davor kann ich nur warnen', sagt der Anwalt. [...]
Zum Streit kommt es häufig über den Umfang der konkreten Leistung. Grundsätzlich ist ein Versicherer dazu verpflichtet, Schäden komplett zu ersetzen – das schließt auch den Abriss und Neubau eines Hauses ein. Ob das notwendig ist, ist nicht immer klar, beauftragte Gutachter kommen leicht zu unterschiedlichen Ergebnissen. 'Die Frage stellt sich häufig, wenn viel Wasser – womöglich auch noch vermischt mit Heizöl – in die Fundamente eindringt', sagt Anwalt Wilhelm. Manche Versicherer hielten dann kaum mehr als einen neuen Anstrich für nötig, andere seien großzügiger. [...]“
Den vollständigen Bericht aus der WELT am Sonntag vom 9. Juni 2024 lesen Sie hier.
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