Der fragwürdige Einwand der Kardinalpflichtverletzung in der D&O

Wenn der Versicherer dem Manager die Verletzung „elementarer Berufspflichten“ vorwirft, ist der Versicherungsschutz schnell verloren. In seinem Vortrag auf dem DGVH-Tage kritisierte Dr. Friedrich Isenbart diese Praxis in einem Vortrag.

Zwei jüngere Urteile der Oberlandesgerichte in Frankfurt a.M. und Köln legen nahe, dass Entscheidungsträger wie Vorstände und Geschäftsführer Kardinalpflichten zu beachten hätten, deren Missachtung eine wissentliche Pflichtverletzung nahelegen. Doch was lässt sich aus den Urteilen tatsächlich für die Zukunft ableiten? Und ist der Einwand der Kardinalpflichtverletzung überhaupt angebracht in der D&O-Versicherung?

Die vollständigen Vortragsfolien finden Sie untenstehend zum Download.

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Wenn der Cyberschaden zum D&O-Fall wird

Lehnt der Cyberversicherer die Deckung eines Cyberschadens ab, so kann schnell die Haftung eines Managers im Raums stehen. Petra Ruf und Dr. David Ulrich zeigten in ihrem Vortrag auf, unter welchen Bedingungen ein Cyberschaden unter der D&O-Versicherung gedeckt sein kann.