Der fragwürdige Einwand der Kardinalpflichtverletzung in der D&O

Wenn der Versicherer dem Manager die Verletzung „elementarer Berufspflichten“ vorwirft, ist der Versicherungsschutz schnell verloren. In seinem Vortrag auf dem DGVH-Tage kritisierte Dr. Friedrich Isenbart diese Praxis in einem Vortrag.

Zwei jüngere Urteile der Oberlandesgerichte in Frankfurt a.M. und Köln legen nahe, dass Entscheidungsträger wie Vorstände und Geschäftsführer Kardinalpflichten zu beachten hätten, deren Missachtung eine wissentliche Pflichtverletzung nahelegen. Doch was lässt sich aus den Urteilen tatsächlich für die Zukunft ableiten? Und ist der Einwand der Kardinalpflichtverletzung überhaupt angebracht in der D&O-Versicherung?

Die vollständigen Vortragsfolien finden Sie untenstehend zum Download.

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BGH kippt „Kardinalpflicht“-Einwand der D&O-Versicherer

Die Kardinalpflichten in der D&O-Versicherung sind vom Tisch: Der Bundesgerichtshof klärt in seiner Entscheidung vom 19. November 2025 (IV ZR 66/25) die Voraussetzungen und engen Grenzen des Ausschlusses der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung.