Exportkreditgarantien: Lückenhafter Schutzschild für kritische Ausfuhrprojekte?

Sie sind unverzichtbare Säule der deutschen Exportindustrie: die auch als Hermesdeckungen bekannten Exportkreditgarantien. Doch in der Schadenregulierung kann es zu unerwarteten Schwierigkeiten kommen.

Mit Exportkreditgarantien können Unternehmen Schutz für Forderungsausfälle in kritischen Ausfuhrprojekten erhalten – etwa wenn Großaufträge in politisch instabilen Weltregionen geplant sind. Doch anders als bei üblichen, kommerziellen Kreditversicherungen ist nicht ein Versicherer der Risikoträger, sondern der Staat. Entsprechend unterliegen die Verfahren in der Exportkreditgarantie auch nicht den bekannten versicherungsrechtlichen Grundsätzen und Rechtsmitteln. In seinem Vortrag bei der Veranstaltung „Kreditrisiken 2024“ des Gesamtverbands der versicherungsnehmenden Wirtschaft erläuterte Dr. Fabian Herdter die Fallstricke der Hermesdeckungen.

Die Vortragsfolien finden Sie untenstehend zum Download.

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